Aufgabe

Das Zivilstandsamt ist Anlaufstelle für Personen, die sich mit einem zivilstandsrelevanten Ereignis konfrontiert sehen oder die eine Zivilstandsurkunde benötigen. Im Kanton Graubünden ist das Zivilstandsamt organisatorisch ab 01.01.2016 den Regionen unterstellt.

Das Zivilstandsamt erstellt Auszüge aus den Geburts-, Ehe-, Todes- und Anerkennungsregistern sowie Auszüge, Bescheinigungen und Bestätigungen aus den Familien- und Bürgerregistern sowie aus dem schweizerischen Personenstandsregister. Zum Leistungsangebot gehören auch Auskünfte, Auszüge, Beratung und Begleitung bei der Ahnenforschung (Familienforschung).

Das Zivilstandsregister

Durch das elektronische Register Infostar sind die Zivilstandsämter gesamtschweizerisch vernetzt. Die Zuständigkeit für die Beurkundung liegt jedoch nach wie vor beim Zivilstandsamt am Ort des Ereignisses bzw. der Abgabe einer Erklärung. Die rechtsgültige Beurkundung der Personenstandsdaten erfolgt seither ausschliesslich in diesem Register. Die bisher in Papierform geführten Einzelregister, die Bürger- und Familienregister werden weiterhin von den Zivilstandsämtern verwaltet. Beide, das Personenstandsregister und die Papierregister, bilden in ihrer Gesamtheit das Zivilstandsregister.