19.02.2021
Der Richtplan Graubünden wird in den Regionen Surselva und Imboden im Bereich Tourismus bezüglich der geplanten Erschliessung innerhalb des Skigebietes Flims Laax (Erschliessung des UNESCO Welterbes Tektonikarena Sardona) angepasst. Der Hauptinhalt dieser Richtplananpassung ist die Festsetzung einer neuen Zubringeranlage Flims – Foppa – Nagens – Segneshütte – Ils Cugns.
Die folgenden Dokumente des kantonalen Richtplans liegen öffentlich auf:
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung Art. 7 KRVO gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Vorschläge und Einwendungen einbringen. Die Unterlagen liegen – in Koordination mit dem regionalen Richtplan und der Nutzungsplanungen Flims und Laax – vom 19. Februar 2021 bis 22. März 2021 öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den lokal üblichen offiziellen Bürozeiten möglich. Im Amt für Raumentwicklung ist dazu aufgrund von Covid-19 eine telefonische Voranmeldung erforderlich (081/257 50 55). Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite www.are.gr.ch unter „Aktuelles“, auf der Internetseite der Regiun Surselva www.regiun-surselva.ch oder auch der Internetseite der Region Imboden www.regionimboden.ch einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung sowie interessierter Kreise können bis spätestens am 22. März 2021 dem Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur oder der Regiun Surselva, Glennerstrasse 22, 7130 Ilanz oder der Region Imboden, Plaz 7, 7013 Domat/Ems eingereicht werden.
Der regionale Richtplan Surselva und Imboden wird im Bereich Tourismus, Festsetzung Zubringeranlage / Erschliessung UNESCO Welterbe Tektonikarena Sardona 02.FS.30, angepasst.
Die folgenden Dokumente des regionalen Richtplans liegen öffentlich auf:
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung Art. 11 KRVO gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Vorschläge und Einwendungen einbringen. Die Unterlagen liegen – in Koordination mit dem kantonalen Richtplan und der Nutzungsplanungen Flims und Laax – vom 19. Februar 2021 bis 22. März 2021 öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den lokal üblichen offiziellen Bürozeiten möglich. Im Amt für Raumentwicklung ist dazu aufgrund von Covid-19 eine telefonische Voranmeldung erforderlich (081/257 50 55). Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite www.are.gr.ch unter „Aktuelles“, auf der Internetseite der Regiun Surselva www.regiun-surselva.ch oder auch der Internetseite der Region Imboden www.regionimboden.ch einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung sowie interessierter Kreise können bis spätestens am 22. März 2021 dem Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur oder der Regiun Surselva, Glennerstrasse 22, 7130 Ilanz oder der Region Imboden, Plaz 7, 7013 Domat/Ems eingereicht werden.
Hinweis: In den Gemeinden Flims und Laax liegen auch die Anpassungen der Nutzungsplanungen vom 19. Februar 2021 bis 22. März 2021 auf (siehe separate Publikationen).
Chur, 19. Februar 2021, Amt für Raumentwicklung
Ilanz, 19. Februar 2021, Regiun Surselva
Domat/Ems, 19. Februar 2021, Region Imboden
1_KRIP_Festsetzung_Zubringeranlage_1-30'000
2_20210208_Erschliessung_Sardona_KRIP_Richtplantext
3_RRIP_Erschliessung_Sardona_1-20'000
4_20210208_Erschliessung_Sardona_RRIP_Richtplantext
5_20210216_Erschliessung_Sardona_Gesamtbericht_mit Anhang
6_20210218_UVB VU Erschliessung Cassons _Nutzungs- und Richtplanung_inkl. Anhänge