Aufgabe

Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft Imboden sind im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden für die Durchführung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuständig. Im Rahmen der errichteten Mandate werden Personen in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen unterstützt und in ihrer Lebensgestaltung unter Einbezug des sozialen Umfeldes beraten. 

Erwachsenenschutz

Im Rahmen der behördlich angeordneten erwachsenenrechtlichen Schutzmassnahmen gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch ZGB wie

  • Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB)
  • Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 ZGB)
  • Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung (Art. 395 ZGB)
  • Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB)
  • Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB)

betreuen die professionellen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Klientinnen und Klienten in unterschiedlichsten Lebenslagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten sowie der aktuellen Situation.

Aufgaben im Erwachsenenschutz

Die Aufgaben im Erwachsenenschutz umfassen je nach Mandat und Auftrag Hilfestellungen wie

  • Persönliche Beratung, Begleitung und Betreuung
  • Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn-, Arbeits- und anderen Lebensverhältnissen
  • Regelung der finanziellen und administrativen Angelegenheiten
  • Einkommens- und Vermögensverwaltung
  • Unterstützung in Fragen des Versicherungs- und Steuerwesens
  • Wahrung von Rechtsansprüchen

Kinder- und Jugendschutz

Im Rahmen der behördlich angeordneten Kindesschutzmassnahmen gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch ZGB wie

  • Erziehungs- und Besuchsrechtsbeistandschaft (Art. 308 ZGB)
  • Vertretungsbeistandschaft (Art. 146, 392,2 und 393,3 ZGB)
  • Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und/oder zur Unterhaltsregelung (Art. 309 und 308,2 ZGB
  • Minderjährigen-Vormundschaft (Art. 368 ZGB)

begleiten die Mitarbeitenden Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und Bezugspersonen in unterschiedlichsten Lebenslagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten sowie der aktuellen Situation. Das Kindeswohl ist dabei Leitmaxime.

    Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz

    Die Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz umfassen je nach Mandat und Auftrag Hilfestellungen wie 

    • Wahrung von Kindesinteressen
    • Massnahmen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen
    • Erziehungs- und Elternberatung
    • Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen
    • Unterstützung, Vermittlung und Beratung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen
    • Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kinder- und Familienrecht
    • Wahrung von Rechtsinteressen