Aufgabe

Gemäss Art. 1 SchKG bildet das Gebiet jedes Kantons für die Durchführung der Schuldbetreibung und der Konkurse einen oder mehrere Kreise, wobei es den Kantonen überlassen ist, die Zahl und die Grösse dieser Kreise zu bestimmen. Per 31.12.2015 sind im Kanton Graubünden die Kreise aufgehoben worden. Ersetzt werden sie seit dem 01.01.2016 durch elf Regionen. In jeder Region besteht ein Betreibungs- und Konkursamt, das von der Betreibungs- und Konkursbeamtin oder vom Betreibungs- und Konkursbeamten geleitet wird. Jede Amtsleiterin und jeder Amtsleiter hat mindestens eine Stellvertreterin  oder  einen  Stellvertreter. Den Betreibungsämtern obliegt vor allem die Durchführung der Schuldbetreibung im Sinne des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die Konkursämter sind als solche unter anderem für die Durchführung der von den Konkursgerichten eröffneten Konkursverfahren zuständig.