Ehevorbereitung

Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams.

Das Vorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor dem Trauungstermin eingereicht werden. Der Trauungstermin kann bereits ein Jahr im Voraus reserviert werden.

Das Vorbereitungsverfahren kann erst eingeleitet werden,

  • wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind, insbesondere, wenn beide Verlobte das 18. Altersjahr vollendet haben.
  • ist eine sprachliche Verständigung mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, muss das Brautpaar für das Vorbereitungsverfahren und die Trauung einen Dolmetscher mitbringen.

Wir beraten Sie gerne über das Ehevorbereitungsverfahren und die beizubringenden Dokumente. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

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