Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams.
Das Vorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor dem Trauungstermin eingereicht werden. Der Trauungstermin kann bereits ein Jahr im Voraus reserviert werden.
Das Vorbereitungsverfahren kann erst eingeleitet werden,
Wir beraten Sie gerne über das Ehevorbereitungsverfahren und die beizubringenden Dokumente. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.