Familienforschung

Zivilstandsregister sind öffentliche Register, aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Einzelpersonen sind berechtigt, von Eintragungen, welche sie persönlich betreffen, Auszüge zu erhalten. Die Bekanntgabe von Personendaten lebender Personen im Rahmen der Familienforschung, unterliegt der Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde. Für weitere Informationen verweisen wir Sie an das Amt für Migration und Zivilrecht GR.

Für die Einsichtnahme in die Register ist eine vorgängige Terminreserveration beim Zivilstandsamt notwendig.

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