Vaterschaftsanerkennung

Ein Kind unverheirateter Eltern hat Anspruch auf die Feststellung seiner Vaterschaft. Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum biologischen Vater begründet.

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen.

Gerne beraten wir Eltern, die nicht verheiratet sind, über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Verfahrens.

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