Vaterschaftsanerkennung

Ein Kind unverheirateter Eltern hat Anspruch auf die Feststellung seiner Vaterschaft. Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum biologischen Vater begründet.

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen.

Gerne beraten wir Eltern, die nicht verheiratet sind, über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Verfahrens.

Merkblätter

Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz

Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz

Merkblatt Erziehungsgutschriften

Link

Webseite der KESB