Präsidentenkonferenz (PK)
Aufgabe
In den Zuständigkeitsbereich der PK fallen:
- Wahl des Vorsitzenden der PK und dessen Stellvertreters
- Wahl des Geschäftsleiters und des Geschäftsstellenpersonals
- Wahl des weiteren Regionalpersonals
- Ernennung von Zivilstandsbeamten, Bezeichnung des Amtsleiters und Regelung der Stellvertretung
- Wahl der GPK
- Wahl von Kommissionen, Arbeits- oder Projektgruppen und dergleichen
- Festlegung der Zuständigkeit betreffend Wahrnehmung der Interessen nach innen und aussen
- Auseinandersetzung mit möglichen Aufgaben von regionaler Bedeutung
- Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Regionsgemeinden
- Erlass von Vollzugsvorschriften für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben
- Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets (inkl. Stellenplan) und der Verpflichtungskredite sowie des Berichtes der GPK
- Entscheid über einmalige Ausgaben bis CHF 250‘000; wobei Ausgaben über CHF 100’000 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 26 Abs. 1 stehen
- Entscheid über wiederkehrende Ausgaben bis CHF 100‘000; wobei Ausgaben über CHF 50’000 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 26 Abs. 1 stehen
- Übertragung von Verbandsaufgaben an Dritte
- Entscheid über Kooperationen mit anderen Regionen und Organisationen
- Gültigerklärung von Regionalinitiativen
- Entscheid über Prozessführungen, Schiedsvereinbarungen und Gerichtsvertretungen
- Entscheid über Klage zur Vollziehung einer im öffentlichen Interesse liegenden Auflage bei der Schenkung nach Art. 246 OR
- Antrag zur Wahl eines Regionalnotars
- Delegation von Aufgaben an die Geschäftsstelle, sofern es sich um blosse Verwaltungstätigkeit handelt.
- Der PK stehen im Übrigen alle Befugnisse zu, welche nicht durch übergeordnetes Recht oder durch das Recht der Region einem anderen Organ übertragen sind.