Namenserklärung

Die Entgegennahme einer Namenserklärung kann in der Schweiz auf jedem Zivilstandsamt, unabhängig des Wohnortes des Antragstellers, erfolgen.

Über die benötigten Dokumente informiert Sie das Zivilstandsamt, welches die Namenserklärung entgegennimmt.

Namenserklärung nach Scheidung

Wer durch die Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach Rechtskraft der Scheidung seinen Ledignamen wieder annehmen.

Namenserklärung nach Übergangsrecht

Wer durch Heirat vor dem 1.1.2013 seinen Namen geändert hat, kann ab dem 1.1.2013 seinen Ledignamen wieder annehmen.

Merkblatt

Namensänderung

Sofern Sie im Kanton Graubünden wohnhaft sind, ist für eine ordentliche Namensänderung (Vorname oder Familienname) das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden zuständig. Merkblätter können direkt über die Webseite dieses Amtes heruntergeladen werden.

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