Todesfälle müssen innert 2 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden.
Der Todesfall ist bei der Wohngemeinde des Verstorbenen zu melden. Die Gemeinde wird das zuständige Zivilstandsamt informieren. Für die Beurkundung benötigt das Zivilstandsamt das Original der ärztlichen Todesbescheinigung.
Das Spital oder das Heim wird die Meldung mit der ärztlichen Todesbescheinigung dem Zivilstandsamt zustellen.
Die Polizei und der Arzt melden dem Zivilstandsamt den Todesfall.
Um den Tod ausländischer Personen zu beurkunden, müssen wir die Person im schweizerischen Personenstandsregister aufnehmen. In der Regel sind dazu verschiedene Dokumente notwendig. Zudem benötigen wir die ärztliche Todesbescheinigung. Das Zivilstandsamt berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.